Warnsignale - Wann sollte der Arbeitnehmer stutzig werden?


Um es gleich vornweg zu sagen: In vielen Fällen ist die Furcht unbegründet.

Bewerbungsmisserfolge können viele unterschiedliche Ursachen haben. Unglücklich formulierte Bewerbungsschreiben etwa. Oder einen angespannten und schwierigen Arbeitsmarkt. Manchmal ist die Ursache leider auch schlicht und ergreifend Pech, für das es keine so rechte Erklärung gibt.

Die Fälle, in denen sich tatsächlich im Arbeitszeugnis schwer zu durchschauende, sabotierende Aussagen verstecken sind eher selten. Die meisten Arbeitgeber scheuen die mit solchen Formulierungen verbundenen Kosten, Mühen und Risiken und beschränken sich stattdessen auf Standardkost.


Nichtsdestotrotz einige Warnsignale, die ein Arbeitnehmer erkennen sollte:


-Im Zeugnis taucht eines der verbotenen, durch Rechtsprechung und Literatur bekannten Geheimcodes und Geheimzeichen auf

-das Zeugnis ist ungewöhnlich aufgebaut

-das Zeugnis hinterlässt einen zwiespältigen Eindruck, die Endnote und die einzelnen Beurteilungen widersprechen sich

-das Zeugnis scheint von mehreren Personen mit deutlich erkennbaren, abweichenden Schreibstilen verfasst worden zu sein

-das Zeugnis enthält Formulierungen, die sehr vage und unverständlich sind und alle möglichen Interpretationen zulassen.


Falls der Arbeitnehmer eines dieser Warnsignale in dem Arbeitszeugnis findet, sollte er sich zunächst um ein klärendes Gespräch bemühen. Arbeitgeber und Personalchefs sind auch nur Menschen. Manchmal schleicht sich eine doppeldeutige Klausel umbemerkt ein. Oder der Arbeitgeber ist der ganzen Textbausteine überdrüssig und hat sich in seinem Zeugnis lediglich um Verständlichkeit bemüht. Die verständlich gemeinte Aussage ist allerdings zufällig auch ein verbotener Geheimcode.


Geheimcodes und Geheimzeichen                    Fazit 




Rechtsanwalt Andreas Alexa



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