LG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.2011 – 3 KLs 1/11
Zur Strafbarkeit von DDoS Attacken, die auf eine Erpressung gerichtet sind.
Der Täter hatte die Anbieter von Online Wettportalen in den Sommermonaten mit DDoS Attacken erpresst. Über einen gemieteten Server, der sich im EU-Ausland befand, wählte der Täter sich in einen Bot-Herder ein von dem aus er mittels eines Bot-Netzes die Internetseiten der Erpressten mit unzähligen Anfragen lahmlegte. Den jeweils erpressten Betrag ließ er sich in speziellen Vouchern auszahlen. Er erpresste 5.000 € und verursachte bei den Betroffenen einen erheblichen Schaden.
Der Täter wurde unter anderem wegen gewerbsmäßiger Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Es wurde zu seinem Gunsten berücksichtigt, dass er vollumfänglich geständig war und maßgeblich zu der Aufklärung der Taten beigetragen hatte.