Was bedeutet "Mietminderung" nun genau?


Mietminderung bedeutet, dass der Mieter ausnahmsweise weniger Miete an den Vermieter zahlt als er eigentlich zahlen müsste.

Normalerweise ist der Mieter an den Mietvertrag gebunden. Der Mieter muss die vertraglich vereinbarte Miete an den Vermieter bezahlen. Zahlt der Mieter zu wenig, kann der Vermieter den fehlenden Rest einfordern. Nur in Ausnahmefällen darf der Mieter eine geringere Miete bezahlen. Einer dieser Ausnahmefälle ist in § 536 BGB geregelt. Wenn die Mietsache einen erheblichen Mangel hat und dieser Mangel dazu führt, dass der Mieter die Mietsache nicht so benutzen kann, wie er möchte, dann darf der Mieter die Miete mindern.


gesetzliche Regelung                    Wann kann man mindern?




Rechtsanwalt Andreas Alexa



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