Zeugnisberechtigter und Zeugnisverpflichteter
Wer kann das Arbeitszeugnis verlangen? Wer muss es ausstellen?
a) Zeugnisberechtigter = wer kann das Arbeitszeugnis verlangen?
Einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines schriftlichen Zeugnisses bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben alle Arbeitnehmer nach § 109 GewO. Hierzu zählen auch Werksstudenten.
Auszubildende und Praktikanten haben nach den §§ 16 bzw. 26 BBiG auch einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
b) Zeugnisverpflichteter = wer muss es ausstellen?
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das Zeugnis selbst ausstellen. Der Arbeitgeber kann die Zeugniserteilung mit gewissen Einschränkungen delegieren.
Form des Zeugnisses Argumente bei Verweigerung