1.Was genau ist eine Kündigung eigentlich? Was ist sie nicht?


Was genau ist eine Kündigung eigentlich?

Eine Kündigung ist eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber.

Einseitig ist die Kündigung, weil sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beenden können, ohne das der jeweils Andere dem zustimmen muss. Diese Einseitigkeit ist das entscheidende Merkmal einer Kündigung.

Nur am Rande: Es gibt besondere Spezialfälle von Kündigungen, die von dieser Definition etwas abweichen, wie z.B. die Änderungskündigung. Diese wird in einem gesonderten Abschnitt behandelt. (Siehe Spezialfall)


Und was ist sie nicht?

Ein Arbeitsverhältnis kann auf viele unterschiedliche Arten beendet oder auch vorübergehend “ausgesetzt“ werden. Die folgenden drei Fälle sind jedenfalls keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses.


a) Aufhebungsvertrag – keine einseitige Beendigung

Auch ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis. Der Aufhebungsvertrag erfolgt beiderseitig. Bei einem Aufhebungsvertrag sind sich beide Seiten einig, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Es fehlt gerade an der für Kündigungen typischen Einseitigkeit.


b) Abmahnung – keine Beendigung sondern nur Androhung einer Beendigung

Eine Abmahnung droht die Kündigung lediglich an. Nur wenn der Abgemahnte erneut auffällt, wird der Arbeitgeber ihm die Kündigung aussprechen. Die Abmahnung selbst ist keine Kündigung.


c) Suspendierung- keine Beendigung sondern nur eine Entbindung von den Pflichten

Eine Suspendierung beendet das Arbeitsverhältnis nicht. Bei einer Suspendierung wird der Arbeitnehmer nur von seiner Arbeitspflicht entbunden. Der Arbeitnehmer muss dann zwar nicht mehr arbeiten, sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält er aber weiterhin seinen Lohn. Das Arbeitsverhältnis besteht fort, lediglich die Pflicht zu arbeiten entfällt.


zurück        gesetzliche Regelung




Rechtsanwalt Andreas Alexa



info@rechtsanwalt-alexa.de



Köln:


Tel.: 0221 / 986 568 58


Fax: 0221 / 986 568 59



Rommerskirchen


Tel.: 02183 / 41 86 177


Fax: 02183 / 41 86 178



Sprechzeiten: 


Mo-Fr


09.00 Uhr - 12.00 Uhr


14.00 Uhr - 18.00 Uhr