LAG Köln, Urt. v. 25.03.2010 – 7 Sa 1127/09


Das Gericht arbeitete in diesem Fall die Grenze zwischen (noch) sozialüblichen Konflikten und solchen Konflikten heraus, die im allgemeinen Sprachgebrauch und wohl auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als “Mobbing“ einzuordnen sind.

Hierzu hat das Gericht wörtlich ausgeführt:


(Auszug)

Verhaltensweisen Dritter, die von einem Betroffenen als Mobbing empfunden werden, sind wenn sie zur Begründung von Schadenersatzansprüchen führen sollen, abzugrenzen von Arbeitskonflikten allgemeiner Art. Die arbeitsteilige Wirtschaft bringt es typischerweise mit sich, dass am Arbeitsplatz Menschen unterschiedlicher Persönlichkeitsstruktur einem intensiven sozialen Dauerkontakt ausgesetzt sind. Dies lässt es auf Dauer als nahezu unvermeidlich erscheinen, dass der Einzelne sporadisch und punktuell in soziale Konfliktsituationen hineingezogen wird. Derartige Erscheinungen sind als sozialadäquat anzusehen. Es bedarf somit der Abgrenzung solcher sozialadäquaten arbeitstäglichen Konfliktsituationen von einem “Mobbing“-Verhalten, das geeignet ist, Schadenersatzpflichten auszulösen.

Die Rechtsprechung des BAG hat jedoch zutreffend und überzeugend herausgearbeitet, dass nur ein systematisches Verhalten des oder der Schädiger einen Schadenersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt des Mobbings begründen kann, bei dem eine bestimmte Person fortgesetzt bewusst und zielgerichtet angefeindet oder schikaniert wird.

(Auszug Ende)


Anmerkung:

Nur wenn sich die sozialen Konflikte am Arbeitsplatz auf ein systematisches Verhalten eines Einzelnen oder einer Gruppe zurückführen lassen, können die Verhaltensweisen als “Mobbing“ Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Betroffenen begründen. Nicht jeder soziale Konflikt am Arbeitsplatz erfüllt dieses Kriterium. Es zählt der Einzelfall.


zurück




Rechtsanwalt Andreas Alexa



info@rechtsanwalt-alexa.de



Köln:


Tel.: 0221 / 986 568 58


Fax: 0221 / 986 568 59



Rommerskirchen


Tel.: 02183 / 41 86 177


Fax: 02183 / 41 86 178



Sprechzeiten: 


Mo-Fr


09.00 Uhr - 12.00 Uhr


14.00 Uhr - 18.00 Uhr