Gesetzliche Regelung
Die eigentliche Mieterhöhung ist im Bereich des freifinanzierten Wohnungsbaus in den folgenden Fällen möglich:
§ 557 Abs.1 BGB: Mieterhöhung durch Vereinbarung nach Vertragsschluss
§ 557a BGB: Mieterhöhung wegen Vereinbarung einer Staffelmiete
§ 557b BGB: Mieterhöhung wegen Vereinbarung einer Indexmiete
§§ 558 bis 558e BGB: Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
Daneben gibt es noch die Fälle, in denen die Miete sich erhöht, weil die Betriebskosten gestiegen sind, bzw. der Vermieter an der Wohnung Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt hat.
Mieterhöhung Was müssen Mieter und Vermieter beachten?
(Stand: 2011)