Einleitung


Arbeitszeugnisse müssen gleichzeitig wahr und wohlwollend sein. Einerseits sollen sie ein realistisches Bild von dem Arbeitnehmer vermitteln, andererseits dürfen sie dem Arbeitnehmer keine Steine in den Weg legen.

Damit ein Arbeitszeugnis sowohl wohlwollend als auch realistisch ist, bemühen Arbeitgeber in der Praxis häufig Klauseln und Formulierungen die Kritik und negative Beurteilungen in Wohlklang auflösen sollen. Dabei gehen die Arbeitgeber davon aus, dass der zukünftige Personalverantwortliche das Arbeitszeugnis richtig zu lesen weiß und die Kritik auch verstehen wird.

Die Formulierungen werden bewusst so gewählt, dass sie mehrfach interpretierbar sind. Der Arbeitnehmer soll angesichts der positiven Beschreibungen den Eindruck erhalten, dass er eine gute Leistung vollbracht hat, während der Personalverantwortliche davor gewarnt werden soll, dass der Arbeitnehmer in seinem alten Betrieb nur ungenügende Leistungen erbracht hat.

Gleichzeitig schwammig und präzise zu formulieren ist eine große Herausforderung. Dabei die gesetzlichen Grenzen einzuhalten und weder in die unzulässige Geheimsprache zu verfallen, noch Angaben zu machen, die in einem Arbeitszeugnis nichts zu suchen haben, überfordert so manchen Zeugnisaussteller.


Zeugnissprache                    Existenz der Zeugnissprache



Rechtsanwalt Andreas Alexa



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