Zeugnissprache
Ein Arbeitszeugnis muss gleichzeitig dem Prinzip des Wohlwollens und dem Prinzip der Wahrheit entsprechen. Der zukünftige Arbeitgeber darf aufgrund des Arbeitszeugnisses kein falsches Bild von dem Arbeitnehmer erhalten. Gleichzeitig darf das Arbeitszeugnis zukünftige Arbeitgeber nicht so weit verschrecken, dass der Arbeitnehmer große Schwierigkeiten hat, überhaupt eine Anstellung zu finden.
Um ein Arbeitszeugnis auszustellen, das sowohl wahr als auch wohlwollend ist, bedient sich die Praxis der sog. Zeugnissprache. Die Zeugnissprache zeichnet sich durch wohlklingende bis inhaltsarme Formulierungen aus. Die Kritik an dem Arbeitnehmer wird hinter neutralen Begriffen oder sogar dem schlichten Weglassen ganzer Passagen verborgen (beredtes Schweigen). Die Grenzen zu der nach § 109 Abs.2 GewO verbotenen Geheimsprache sind fließend.
Die Zeugnissprache ist ein rechtlicher Balanceakt zwischen verschiedenen Rechtsgrundsätzen und Verboten. Die Formulierungen müssen sorgfältig gewählt werden. Einen guten Orientierungspunkt bilden einige Standard-Formulierungen, die sich in der Praxis eingebürgert haben.
Wichtig zu wissen: Diese Formulierungen bilden kein festes Gesetz, sondern lediglich einen Brauch, auch Verkehrssitte genannt. Dieser Brauch wird von Gerichten bei ihren Entscheidungen über Arbeitszeugnisse allerdings mitberücksichtigt.
Zeugnisarten Form des Zeugnisses